Mesorat%20hashas zu Bava Kamma 5:4
שׁוֹר שֶׁהָיָה מִתְכַּוֵּן לַחֲבֵרוֹ וְהִכָּה אֶת הָאִשָּׁה וְיָצְאוּ יְלָדֶיהָ, פָּטוּר מִדְּמֵי וְלָדוֹת. וְאָדָם שֶׁהָיָה מִתְכַּוֵּן לַחֲבֵרוֹ וְהִכָּה אֶת הָאִשָּׁה וְיָצְאוּ יְלָדֶיהָ, מְשַׁלֵּם דְּמֵי וְלָדוֹת. כֵּיצַד מְשַׁלֵּם דְּמֵי וְלָדוֹת, שָׁמִין אֶת הָאִשָּׁה כַּמָּה הִיא יָפָה עַד שֶׁלֹּא יָלְדָה וְכַמָּה הִיא יָפָה מִשֶּׁיָּלָדָה. אָמַר רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל, אִם כֵּן, מִשֶּׁהָאִשָּׁה יוֹלֶדֶת, מַשְׁבַּחַת. אֶלָּא שָׁמִין אֶת הַוְּלָדוֹת כַּמָּה הֵן יָפִין, וְנוֹתֵן לַבַּעַל. וְאִם אֵין לָהּ בַּעַל, נוֹתֵן לְיוֹרְשָׁיו. הָיְתָה שִׁפְחָה וְנִשְׁתַּחְרְרָה, אוֹ גִיּוֹרֶת, פָּטוּר:
Wenn ein Ochse die Absicht hatte, einen anderen zu (bluten) und es eine Frau traf und sie eine Fehlgeburt hatte, ist er (der Besitzer) nicht verpflichtet, die Fehlgeburt zu kompensieren. Und wenn ein Mann beabsichtigte, einen anderen zu schlagen, und er eine Frau schlug und sie eine Fehlgeburt hatte, muss er die Fehlgeburt kompensieren. [Da es gelehrt werden soll "Wenn ein Mann beabsichtigt, einen anderen zu schlagen usw.", wird auch gelehrt: "Wenn ein Ochse die Absicht hatte, einen anderen zu zerreißen usw." Denn selbst wenn die Absicht bestand, die Frau zu verletzen, muss der Eigentümer die Fehlgeburt nicht kompensieren, eine solche Haftung besteht nur bei einem Mann.] Wie wird die Fehlgeburt kompensiert? Die Frau wird beurteilt—Wie viel ist sie wert (zum Verkauf als Bondswoman) vor der Geburt und wie viel nach der Geburt. R. Shimon b. Gamliel sagte: Wenn ja—Eine Frau ist nach der Geburt mehr wert! [Wenn es so beurteilt wird, wird er ihr nichts geben! Denn eine Frau ist nach der Geburt mehr wert. Denn vor der Geburt ist ihr Verkaufswert geringer, da sie in Gefahr ist, bei der Geburt zu sterben.] Vielmehr wird der (Verkaufs-) Wert (was gewesen wäre) der Kinder bewertet und dem Ehemann gegeben. Und wenn sie keinen Ehemann hat, gibt er es seinen Erben. Wenn sie eine befreite Schuldnerin [verheiratet mit einem Proselyten oder einem befreiten Schuldner] oder eine Proselytin [verheiratet mit einem von ihnen und der Ehemann gestorben] war, haftet er nicht. [Für jemanden, der das Eigentum eines Proselyten besitzt, der stirbt und keine Erben hat, erwirbt es. Und dieser (der die Fehlgeburt verursacht hat) erwirbt zuerst, was er hält. Gleiches gilt für eine Jüdin, die einen Proselyten geheiratet hat. Wenn der Proselyte gestorben ist, haftet er (der Verursacher der Fehlgeburt) nicht, denn die Entschädigung für die Fehlgeburt geht an den Ehemann. Aber weil es im Allgemeinen eine befreite Bondswoman und eine Proselytess ist, die mit einem Proselyten verheiratet sind, haben wir "Bondswoman" und "Proselytess".]
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